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Die neue europäische Verordnung zum Einsatz von künstlicher Intelligenz (im Entwurf) – Was Sie hierüber bereits heute wissen sollten

Die sich rasant entwickelnden Fortschritte auf dem Feld der künstlichen Intelligenz (KI) und die damit einhergehenden vorteilversprechenden Einsatzmöglichkeiten in sämtlichen Gebieten, bewegen Unternehmen dazu, hinsichtlich des Gebrauchs von solchen KI Lösungen nicht mehr länger über ein mögliches „Ob“, sondern vielmehr über das „Wie“ und „In welchem Umfang“ nachzudenken. Doch ist alles erlaubt, nur weil es theoretisch gesehen möglich ist? Bislang existiert in Europa zum Einsatz von KI – abgesehen von rechtlich unverbindlichen Empfehlungen – kein gegenständlicher Rechtsrahmen. Allerdings hat die EU-Kommission im April 2021 einen ersten Entwurf für eine Verordnung zum Einsatz künstlicher Intelligenz (KI-VO) vorgelegt. In diesem Vortrag erfahren Sie

– Wie der Gesetzesgeber KI als dehnbaren Begriff definiert und welche Auswirkungen sich an diese Definition knüpfen
– Welche Risikoklassen in der KI-VO bestimmt werden und welcher Regulatorik diese jeweils unterliegen
– Weitere aktuelle und wichtige Hinweise, um bereits heute entsprechende Handlungsmaßnahmen treffen und einleiten zu können

Dr. Thomas Block

Rechtsanwalt und Partner
AC Tischendorf Rechtsanwälte

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