Ab dem 1. Januar 2023 oder 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz für die meisten Unternehmen in Deutschland. Damit müssen die Unternehmen explizit auch Compliance in ihrer Lieferkette sicherstellen. Die jüngsten Schwierigkeiten auf dem Beschaffungsmarkt haben gezeigt, dass die Sicherstellung der eigenen Lieferfähigkeit keineswegs immer einfach ist. Wie wird sich diese entwickeln, wenn nun auch noch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zu beachten ist?